Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform TOWIVA, betrieben von Towiva DE, Inh. Ali Bayram, Siemensstr. 1-5, 50259 Pulheim.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Gegenstand, Rolle und Leistungsumfang
(1) TOWIVA betreibt eine Plattform, über die Kunden Kfz-Dienstleistungen beauftragen können.
(2) Der Vertrag über die Leistung kommt bei allen Auftragsarten zwischen dem Kunden und TOWIVA zustande. Das gilt für Abschleppdienst, Pannenhilfe und Reifenmobildienst ebenso wie für Fahrzeugtransporte.
(3) TOWIVA bedient sich zur Ausführung selbstständiger Partnerbetriebe als Subunternehmer. Der Kunde hat aus dem Vertrag ausschließlich Ansprüche gegen TOWIVA; ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem ausführenden Partnerbetrieb entsteht nicht.
(4) TOWIVA stellt dem Kunden den vollen Betrag in Rechnung.
(5) Nicht jede Leistung ist überall verfügbar. Der Reifenmobildienst und weitere Leistungen können auf bestimmte Gebiete beschränkt sein; getrennt danach, ob es sich um einen Notfall oder einen geplanten Termin handelt. Ob eine Leistung an einem Ort gebucht werden kann, wird im Buchungsvorgang nach Eingabe der Postleitzahl angezeigt. Ein Anspruch auf Ausführung außerhalb der freigeschalteten Gebiete besteht nicht.
Abschleppdienst
Das Fahrzeug wird von seinem Standort zu einem Ziel gebracht, das der Kunde bestimmt. Das Ziel kann eine vorgeschlagene Werkstatt sein (§ 15) oder eine eigene Adresse.
Der Grundpreis umfasst die ersten 25 Kilometer der Anfahrt. Die Strecke vom Standort des Fahrzeugs zum Ziel wird zusätzlich berechnet.
Beauftragt werden kann sofort (Notfall) oder zu einem Termin. Beim Notfall wird der nächste verfügbare Betrieb gesucht; eine Ankunftszeit wird nicht zugesagt.
Ein Auftrag setzt nicht voraus, dass das Fahrzeug liegen geblieben ist. Auch ein Fahrzeug, das zwar fährt, aber nicht mehr verkehrssicher ist oder nicht bewegt werden soll, kann abgeschleppt werden.
Pannenhilfe
Der Partnerbetrieb versucht, die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an seinem Standort wiederherzustellen. Enthalten ist die Arbeitszeit vor Ort in dem Umfang, der vor der Buchung ausgewiesen wird; benötigtes Material wird nach § 5 gesondert bestätigt und berechnet.
In Betracht kommen insbesondere:
- Starthilfe und Prüfung der Starterbatterie
- Wechsel eines Rades gegen ein vorhandenes Ersatz- oder Notrad
- Nachfüllen von Kraftstoff oder Betriebsflüssigkeiten in kleiner Menge
- Sichern loser Teile, damit das Fahrzeug wieder verkehrssicher ist
- Eingrenzen der Ursache, wenn sich das Fahrzeug nicht starten lässt
Welche Maßnahme möglich ist, hängt vom Schadensbild und von der Ausrüstung des Einsatzfahrzeugs ab. Ein Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme besteht nicht.
Gelingt die Wiederherstellung nicht, endet die Pannenhilfe mit dieser Feststellung. Sie wird gleichwohl vergütet: Anfahrt und Arbeitszeit sind angefallen. Welche Leistung vor Ort erbracht wurde, hält der Betrieb fest; die Angabe erscheint auf der Rechnung.
Der Kunde kann anschließend einen Abschleppauftrag erteilen. Die bereits erfassten Angaben zu Fahrzeug und Standort werden dabei übernommen. Es handelt sich um einen eigenen Vertrag mit eigenen Kosten; er kommt erst zustande, wenn der Kunde ihn erteilt. Ob das Fahrzeug abgeschleppt wird, wohin und durch wen, entscheidet allein der Kunde.
Reifenmobildienst
Am Standort des Fahrzeugs werden Reifenarbeiten ausgeführt. Angeboten werden:
- Montage von Reifen, die der Kunde bereitstellt oder über uns bestellt
- Saisonwechsel, wahlweise mit oder ohne Auswuchten
- Reparatur eines beschädigten Reifens, soweit sie fachlich zulässig ist
- Aufziehen eines Notrads oder Ersatzrads, das der Kunde bereithält
Der Preis gilt je Leistung und schließt die Anfahrt bis 20 Kilometer ein. Ob eine Reparatur zulässig ist, entscheidet der Monteur vor Ort nach dem Schadensbild; ist sie es nicht, wird sie nicht ausgeführt und nicht berechnet.
Der Reifenmobildienst ist nicht überall verfügbar. Maßgeblich ist die Anzeige im Buchungsvorgang (Absatz 5).
Für welche Fahrzeuge
Die auf der Plattform ausgewiesenen Preise gelten für Fahrzeuge, die die folgenden Maße nicht überschreiten:
- eine Gesamtbreite von 2,55 Metern
- eine Gesamtlänge von 10 Metern
- eine Höhe von 3 Metern
- eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 Kilogramm
Die Maße gelten einschließlich der Ladung. Ein mitgeführter Anhänger wird nur übernommen, wenn er nicht mehr als eine Achse hat; zwei Achsen mit weniger als einem Meter Abstand gelten als eine Achse. Für den Anhänger gelten dieselben Maße.
Größere oder schwerere Fahrzeuge, etwa Wohnmobile, Kleinbusse oder Nutzfahrzeuge über 3.500 Kilogramm, können wir übernehmen, wenn ein Betrieb mit geeignetem Gerät verfügbar ist. Der Kunde gibt Art, Maße und Gewicht des Fahrzeugs vorher an; der Preis wird gesondert vereinbart. Die Preise der Plattform gelten für solche Fahrzeuge nicht.
Nicht ausgeführt werden Aufträge für Fahrzeuge, die polizeilich beschlagnahmt oder sichergestellt sind.
Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen gibt der Kunde an, ob die Antriebsbatterie beschädigt ist oder sich das Fahrzeug ungewöhnlich erwärmt hat. Ein Fahrzeug mit beschädigter Antriebsbatterie wird nur befördert, wenn der Betrieb dafür ausgerüstet ist. Das Abstellen eines solchen Fahrzeugs an einem gesonderten Platz und dessen Überwachung sind nicht Gegenstand des Vertrages.
Was nicht Gegenstand des Vertrages ist
Nicht angeboten werden insbesondere:
- die Bergung eines Fahrzeugs, das sich außerhalb befestigter Verkehrsflächen befindet, umgestürzt, abgestürzt oder eingesunken ist; sie erfordert anderes Gerät als das Abschleppen
- Reparaturen, die über den Versuch der Pannenhilfe vor Ort hinausgehen
- Ersatzmobilität jeder Art: Mietwagen, Weiterfahrt, Übernachtung, Rückholung von Fahrzeug oder Personen
- das Öffnen verschlossener Fahrzeuge sowie die Beschaffung von Schlüsseln
- das Abschleppen von Fahrzeugen mit gefährlicher Ladung im Sinne des Gefahrgutrechts
- die Entsorgung oder Verwertung eines Fahrzeugs
Stellt sich vor Ort heraus, dass eine Bergung erforderlich ist, wird der Auftrag nicht ausgeführt. Anfahrt und Wartezeit können als Fehlfahrt nach § 5 Absatz 3 berechnet werden. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass er ein für Bergungen ausgerüstetes Unternehmen beauftragen muss.
Leistungen aus einem Schutzbrief, einer Mitgliedschaft oder einer Versicherung erbringen wir nicht und rechnen sie nicht ab. Wir sind kein Automobilclub und keine Pannenhilfeorganisation; ein Beitrag oder eine Mitgliedschaft ist bei uns nicht zu entrichten.
Wer einen Schutzbrief, eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder eine entsprechende Versicherung hat, sollte sich zuerst dorthin wenden. Diese Anbieter erstatten die Kosten eines selbst beauftragten Einsatzes häufig nicht oder nur teilweise, weil sie den Einsatz selbst vergeben wollen. Wir prüfen nicht, ob ein solcher Anspruch besteht, und treten nicht mit dem Anbieter in Kontakt. Für die Erstattung gilt § 6 Absatz 7.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Mit dem Absenden der Anfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald ein Partnerbetrieb den Auftrag annimmt beziehungsweise TOWIVA den Auftrag bestätigt. Der Kunde erhält hierüber eine Bestätigung per E-Mail.
(4) Findet sich innerhalb angemessener Zeit kein Partnerbetrieb, der den Auftrag ausführen kann, informieren wir den Kunden. Ein Anspruch auf Ausführung besteht in diesem Fall nicht.
§ 4 Preise
(1) Die auf der Plattform angezeigten Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Notfallaufträgen setzt sich der Preis zusammen aus einem Grundpreis, der die ersten 25 Kilometer Anfahrt umfasst, sowie einem Kilometerpreis für jeden weiteren Kilometer.
(3) Bei Transportaufträgen richtet sich der Preis nach der Entfernung zwischen Abhol- und Zieladresse.
(4) Zuschläge können anfallen für Einsätze zwischen 22 und 6 Uhr, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie abhängig von der Fahrzeuggröße. Die Zuschläge werden vor Absenden der Anfrage ausgewiesen.
(5) Bei Leistungen, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden, ist im Grundpreis eine Arbeitszeit vor Ort enthalten. Deren Dauer und der Preis für darüber hinausgehende Zeit werden vor Absenden der Anfrage ausgewiesen. Die Zeit über die enthaltene Dauer hinaus wird nach angefangenen Viertelstunden berechnet. Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen dem Eintreffen des Partnerbetriebs und dem Abschluss der Arbeiten; beide Zeitpunkte werden im Auftragsverlauf festgehalten.
(6) Die Preise für Anfahrt und Leistung stehen vor Absenden der Anfrage in einer Aufstellung. Der Anteil der Anfahrt steht erst fest, wenn ein Partnerbetrieb den Auftrag angenommen hat; bis dahin wird der Betrag als Mindestbetrag ausgewiesen, verbunden mit der Angabe, welche Kilometer enthalten sind und was jeder weitere kostet.
§ 5 Material und Zusatzleistungen
(1) Stellt sich bei der Ausführung heraus, dass Material erforderlich ist, teilt der Partnerbetrieb Art und Preis über die Plattform mit.
(2) Die Arbeiten werden erst fortgesetzt, nachdem der Kunde dem Material ausdrücklich zugestimmt hat. Lehnt der Kunde ab, kann der Auftrag ohne das Material fortgeführt oder beendet werden.
(3) Weitere Zusatzkosten können entstehen für:
- Wartezeit über 30 Minuten hinaus, wenn die Verzögerung nicht von uns oder dem Partnerbetrieb zu vertreten ist
- eine Fehlfahrt, wenn die Leistung aus Gründen in der Sphäre des Kunden nicht erbracht werden kann
- Ablieferungen außerhalb der üblichen Zeiten
(4) Auch diese Kosten werden dem Kunden vor der Berechnung zur Bestätigung vorgelegt.
(5) Übersteigt die Vergütung für die Arbeitszeit vor Ort einen von uns festgelegten Betrag, wird der Kunde vor der weiteren Ausführung um seine Zustimmung gebeten. Der Betrag wird im Buchungsvorgang ausgewiesen.
(6) Anders als beim Material wird die Ausführung bei der Arbeitszeit nicht unterbrochen: Der Partnerbetrieb befindet sich beim Fahrzeug, und ein Abbruch mitten in den Arbeiten läge regelmäßig nicht im Interesse des Kunden. Stimmt der Kunde nicht zu oder antwortet er nicht, wird dies festgehalten und der Partnerbetrieb angehalten, sich mit dem Kunden abzustimmen. Ohne Zustimmung berechnen wir die über den genannten Betrag hinausgehende Arbeitszeit nicht.
(7) Bei der Pannenhilfe hält der Partnerbetrieb vor Abschluss fest, welche Leistung vor Ort erbracht wurde. Diese Angabe erscheint auf der Rechnung des Kunden.
§ 6 Zahlung
(1) Der Kunde hinterlegt bei der Buchung ein Zahlungsmittel. Angeboten wird die Kartenzahlung, einschließlich der darauf aufbauenden Bezahldienste. Die SEPA-Lastschrift steht Kunden mit Kundenkonto zur Verfügung, sobald sie eine von uns festgelegte Anzahl von Aufträgen beanstandungsfrei bezahlt haben; die Anzahl ist im Buchungsvorgang ersichtlich. Für die Nutzung dieser Zahlungsmittel fallen keine Entgelte an.
(2) Bei Kartenzahlung wird bei der Buchung ein Betrag auf dem Zahlungsmittel des Kunden reserviert. Er entspricht dem voraussichtlichen Rechnungsbetrag zuzüglich eines Aufschlags, der Zuschläge und Zusatzkosten abdeckt. Die Reservierung ist keine Abbuchung; sie verringert lediglich den verfügbaren Rahmen. Werden während der Ausführung Material oder Zusatzkosten bestätigt, kann eine neue Reservierung erforderlich werden.
(3) Die Reservierung ist zeitlich begrenzt. Läuft sie vor der Ausführung ab, erneuern wir sie. Ist dafür eine erneute Freigabe durch den Kunden erforderlich, fordern wir ihn dazu auf. Bei Fahrzeugtransporten setzt die Abholung eine wirksame Zahlungszusage voraus.
(4) Der Rechnungsbetrag wird nach Abschluss des Auftrags fällig und über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Zahlungsziele werden nicht gewährt. Abgebucht wird ausschließlich, was auf der Rechnung ausgewiesen ist; ein darüber hinausgehender reservierter Betrag wird freigegeben.
(4a) Vor dem Einzug erhält der Kunde die Rechnung mit einer Aufstellung aller berechneten Positionen. Zwischen dem Zugang dieser Aufstellung und dem Einzug liegt eine Frist, die im Buchungsvorgang nicht gesondert ausgewiesen wird und mehrere Stunden betragen kann. Auf der Rechnung erscheinen ausschließlich Positionen, denen der Kunde zugestimmt hat oder die sich aus den vor der Buchung ausgewiesenen Preisen ergeben.
(5) Schlägt die Abbuchung fehl, teilen wir dies mit und stellen eine Zahlungsmöglichkeit bereit. Bleibt der Betrag offen, folgen eine Erinnerung und eine Mahnung mit Frist. Nach fruchtlosem Ablauf der Mahnfrist können wir das Kundenkonto für weitere Aufträge sperren und die Forderung weiterverfolgen. Die Sperre wird aufgehoben, sobald keine Forderung mehr offen ist.
(6) Ist eine Beanstandung des Kunden berechtigt, erstatten wir den betroffenen Betrag ganz oder teilweise über das für die Zahlung verwendete Zahlungsmittel.
(7) Verfügt der Kunde über einen Schutzbrief, eine Mitgliedschaft oder eine Versicherungsleistung, die die Kosten ganz oder teilweise deckt, reicht er die Rechnung dort selbst ein. Eine Direktabrechnung mit Versicherern erfolgt nicht.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass seine Angaben zutreffend und vollständig sind.
(2) Bei Transportaufträgen stellt der Kunde sicher, dass
- der Fahrer zur Abholung des Fahrzeugs berechtigt ist,
- bei Abholung und Ablieferung eine berechtigte Person anwesend ist,
- die erforderlichen Fahrzeugpapiere und Schlüssel bereitliegen.
(3) Das Fahrzeug wird leer übergeben. Wertgegenstände dürfen nicht im Fahrzeug verbleiben. Für zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Fahrzeugpapiere und Schlüssel werden dokumentiert übernommen.
(4) Eine Hinterlegung von Schlüsseln ohne anwesende Person findet nicht statt. Ist bei der Ablieferung niemand anwesend, gilt der Auftrag als nicht abgeschlossen und wird zu einem neuen Termin ausgeführt. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
(5) Der Kunde informiert Personen, die das Fahrzeug in seinem Namen übergeben oder entgegennehmen, darüber, dass die Übergabe dokumentiert wird.
(6) Das Fahrzeug muss mit dem Einsatzfahrzeug erreichbar sein. Steht es in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus, hinter einer Schranke, auf einer nicht befestigten Fläche, in einer Baustelle oder an einer Stelle mit Höhen- oder Gewichtsbeschränkung, gibt der Kunde dies bei der Beauftragung an. Bekannte Höhenbeschränkungen nennt er in Metern.
(7) Unterbleibt eine solche Angabe und kann die Leistung deshalb nicht erbracht werden, gilt dies als Grund in der Sphäre des Kunden; Anfahrt und Wartezeit können als Fehlfahrt nach § 5 Absatz 3 berechnet werden.
(8) Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person soll beim Fahrzeug anwesend sein und unter der angegebenen Rufnummer erreichbar bleiben. Ist niemand anwesend, führt der Partnerbetrieb den Auftrag nur aus, wenn der Zugang zum Fahrzeug anderweitig sichergestellt ist.
(9) Auf eine Mitfahrt im Einsatzfahrzeug besteht kein Anspruch. Ob ein Platz zur Verfügung steht, richtet sich nach dem eingesetzten Fahrzeug und entscheidet der Partnerbetrieb vor Ort. Für Tiere und für Ladung gilt dasselbe.
(10) Beim Abschleppen übergibt der Kunde die Fahrzeugschlüssel, soweit das Fahrzeug damit bewegt oder gesichert werden muss. Absatz 3 gilt entsprechend: Wertgegenstände dürfen nicht im Fahrzeug verbleiben.
(11) Der Kunde gibt bei der Beauftragung an, um welche Fahrzeugart es sich handelt und ob das Fahrzeug die Grenzen nach § 2 überschreitet, ob ein Anhänger mitgeführt wird und ob das Fahrzeug beladen ist. Für unrichtige oder fehlende Angaben gilt Absatz 7.
§ 8 Stornierung
(1) Der Kunde kann einen Auftrag über die Plattform stornieren, solange der ausführende Betrieb die Anfahrt noch nicht begonnen hat.
(2) Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach der verbleibenden Zeit bis zum vereinbarten Termin und wird vor der Bestätigung angezeigt.
(3) Nach Beginn der Anfahrt ist eine Stornierung über die Plattform nicht mehr möglich. Der Kunde kann uns telefonisch erreichen.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 9 bleibt unberührt.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Towiva DE, Inh. Ali Bayram, Siemensstr. 1-5, 50259 Pulheim, Telefon 02238 4784177, E-Mail info@towiva.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Bei Notfallaufträgen bestätigen Sie mit dem Absenden der Anfrage ausdrücklich, dass wir beziehungsweise der Partnerbetrieb mit der Leistung sofort beginnen sollen, und Sie nehmen zur Kenntnis, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung erlischt.
§ 10 Haftung
(1) TOWIVA haftet für die Erbringung der Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Verschulden eines eingesetzten Partnerbetriebs steht dem eigenen Verschulden gleich.
(2) TOWIVA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(3) Für sonstige Schäden haftet TOWIVA nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Wird das Fahrzeug abgeschleppt oder transportiert, richtet sich die Haftung für Schäden am Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorschriften; Absatz 1 Satz 2 gilt auch dann, wenn der Schaden beim Aufladen, während der Fahrt oder beim Abladen entsteht. Nicht gehaftet wird für Gegenstände, die entgegen § 7 Absatz 3 im Fahrzeug verblieben sind, sowie für Tiere und gewerblich beförderte Waren; diese werden nicht befördert.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bergheim.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
(5) Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Kundenkonto
(1) Für Fahrzeugtransporte ist ein Kundenkonto erforderlich. Notfall- und Terminaufträge können ohne Registrierung erteilt werden.
(2) Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Ändern sich seine Angaben, teilt er dies unverzüglich mit oder ändert sie selbst im Konto.
(3) Ein Konto ist erst nutzbar, wenn die angegebene E-Mail-Adresse bestätigt wurde. Bis dahin ist eine Auftragserteilung nicht möglich.
(4) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Besteht der Verdacht, dass ein Dritter Kenntnis erlangt hat, teilt er uns dies unverzüglich mit und ändert sein Passwort.
(5) Der Kunde kann sein Konto jederzeit schließen lassen. Laufende Aufträge sind zuvor abzuschließen. Rechnungs- und Buchungsdaten bleiben für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erhalten.
§ 13 Geschäftskunden
(1) Wer ein Konto als Unternehmen führt, legt bei der Registrierung einen Nachweis seiner Gewerbeeigenschaft vor. Als Nachweis kommen ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung in Betracht.
(2) Bis zur Prüfung und Freigabe des Nachweises gilt das Konto als nicht bestätigt. Eine Anmeldung ist möglich, eine Auftragserteilung nicht. Der Kunde kann den Stand der Prüfung in seinem Konto einsehen.
(3) Notfallaufträge bleiben hiervon unberührt. Sie können jederzeit erteilt werden, auch ohne Registrierung und ohne geprüften Nachweis.
(4) Können wir einen Nachweis nicht anerkennen, teilen wir dies unter Angabe des Grundes mit. Der Kunde kann einen geeigneten Nachweis nachreichen.
(5) Firmenname, Rechtsform, vertretungsberechtigte Person, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Rechnungsanschrift sind steuerlich erheblich und für den Kunden nicht unmittelbar änderbar. Sie sind im Konto einsehbar.
(6) Eine Änderung dieser Angaben erfolgt auf Antrag des Kunden unter Vorlage eines aktuellen Nachweises. Die Änderung wird erst mit unserer Freigabe wirksam. Bereits gestellte Rechnungen bleiben unverändert; die neuen Angaben gelten für künftige Rechnungen.
(7) Selbst ändern kann der Geschäftskunde Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Passwort sowie die in seinem Konto gespeicherten Adressen, Fahrzeuge und Einstellungen.
(8) Der Kunde steht dafür ein, dass seine Angaben zutreffend sind, und teilt Änderungen unverzüglich mit. Dies gilt insbesondere für Angaben, die auf Rechnungen ausgewiesen werden.
(9) Kunden, die vor Einführung der Nachweispflicht registriert wurden, werden aufgefordert, den Nachweis nachzureichen. Bis zum Ablauf einer von uns gesetzten und im Konto angezeigten Frist bleibt die Auftragserteilung möglich.
§ 14 Weitere Zugänge des Kunden
(1) Ein Geschäftskunde kann für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere Zugänge zu seinem Konto anlegen. Alle Zugänge sehen die Aufträge des Kunden und können Aufträge erteilen.
(2) Handlungen und Erklärungen, die über einen solchen Zugang abgegeben werden, werden dem Kunden zugerechnet. Rechnungsanschrift und Zahlungsmittel gelten für das gesamte Konto.
(3) Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Zugänge verantwortlich. Er legt sie an, vergibt die Passwörter und sperrt sie.
(4) Scheidet eine Person aus dem Betrieb des Kunden aus oder entfällt ihre Berechtigung, Aufträge zu erteilen, sperrt der Kunde den zugehörigen Zugang unverzüglich.
(5) Der Kunde unterrichtet die Personen, für die er einen Zugang anlegt, darüber, dass wir ihren Namen und ihre Kontaktdaten verarbeiten und bei jedem Auftrag festhalten, welcher Zugang ihn erteilt hat.
(6) Bei jedem Auftrag halten wir fest, über welchen Zugang er erteilt wurde. Diese Angabe ist im Konto des Kunden einsehbar.
§ 15 Werkstattvorschläge
(1) Beim Abschleppen und beim Transport können wir dem Kunden Werkstätten in der Nähe des Fahrzeugstandorts vorschlagen. Der Kunde muss keinen dieser Vorschläge annehmen; er kann jederzeit eine eigene Zieladresse angeben.
(2) Die Reihenfolge der Vorschläge richtet sich nach der Partnerschaftsstufe der Werkstatt und nach der Entfernung zum Fahrzeug. Werkstätten zahlen an uns eine monatliche Pauschale dafür, in dieser Liste hervorgehoben zu werden. Darauf weisen wir über der Liste hin.
(3) Ein Vorschlag ist keine Aussage über die Qualität, die Preise oder die Zuverlässigkeit der Werkstatt. Wir prüfen weder ihre Arbeit noch ihre Preise und empfehlen sie nicht im Sinne einer fachlichen Beurteilung.
(4) Der Vertrag über die Untersuchung oder Reparatur des Fahrzeugs kommt allein zwischen dem Kunden und der Werkstatt zustande. Wir werden dabei nicht Vertragspartei, treten nicht als Vertreter auf und haften nicht für die Leistungen der Werkstatt.
(5) Für die Vermittlung des Kunden an eine Werkstatt erhalten wir kein Entgelt. Wir sind weder am Umfang noch am Erfolg des Auftrags beteiligt, den der Kunde dort erteilt. Die Pauschale nach Absatz 2 fällt unabhängig davon an, ob ein Kunde die Werkstatt wählt.
(6) Wählt der Kunde eine vorgeschlagene Werkstatt als Ziel, teilen wir ihr das Kennzeichen, die Fahrzeugart und unsere Auftragsnummer mit, damit sie die Annahme vorbereiten kann. Name und Kontaktdaten des Kunden geben wir dabei nicht weiter.
(7) Hat die Werkstatt angegeben, Fahrzeuge auch außerhalb ihrer Öffnungszeiten anzunehmen, kann das Fahrzeug dort abgestellt werden, ohne dass jemand die Übergabe bestätigt. Der Abstellort und der Verbleib des Schlüssels werden im Ablieferprotokoll festgehalten.
§ 16 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Wir können diese Bedingungen und die Datenschutzerklärung ändern, insbesondere bei einer Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung oder unseres Leistungsangebots.
(2) Jede Fassung trägt eine Fassungsnummer und ein Datum. Welcher Fassung ein Kunde zugestimmt hat, halten wir mit Zeitpunkt fest.
(3) Liegt eine neue Fassung vor, weisen wir den Kunden bei der nächsten Anmeldung darauf hin. Vor der nächsten Auftragserteilung ist der neuen Fassung zuzustimmen.
(4) Bereits erteilte Aufträge werden nach der Fassung abgewickelt, die bei ihrer Erteilung galt.
Stand: 1.4 vom 2. September 2026